Gemeindekanzlei Todesfall
Bei einem Todesfall in der Gemeinde Beringen ist die Gemeindekanzlei (Tel. 052 687 24 19) für die Angehörigen die Ansprechpartnerin um den Todesfall auf der Gemeinde zu melden.
Falls eine Beerdigung in Beringen vorgesehen ist, trifft die Gemeindekanzlei zudem mit den Angehörigen die dafür nötigen Abklärungen und organisiert die Beerdigung mit dem Friedhofgärtner, den Mesmerinnen und Mesmern usw.. Sie veranlasst dabei in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt der Stadt Schaffhausen auch die Überführung der verstorbenen Person in die Abdankungshalle Beringen oder, bei einer Kremation, zum Waldfriedhof Schaffhausen. Falls die Angehörigen eine Überführung ausserhalb der telefonischen Erreichbarkeit der Gemeindekanzlei vorgenommen haben möchten, kann der Pikettdienst des Bestattungsamtes Schaffhausen auch von den Angehörigen direkt kontaktiert werden (Tel. 052 632 54 91).
Nähere Informationen zum Vorgehen bei einem Todesfall können Sie dem Merkblatt entnehmen. Zudem steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei (Tel. 052 687 24 19) auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.