Gemeindekanzlei Testament / Ehevertrag
Die Kanzlei der Erbschaftsbehörde ist zuständig für die Beurkundung, Erstellung und Aufbewahrung von Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträgen sowie von öffentlichen letztwilligen Verfügungen (Testamente). Sie steht auch für Beratungen hinsichtlich eigenhändiger letztwilliger Verfügungen (Testamente) zur Verfügung. Im Weiteren können Dokumente dieser Art bei der Kanzlei der Erbschaftsbehörde gegen eine einmalige Gebühr deponiert werden, damit sie im Todesfalle automatisch eröffnet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Zudem steht Ihnen auch die Kanzlei der Erbschaftsbehörde (Tel. 052 687 24 19) gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.