Gemeindekanzlei Abstimmungen / Wahlen
Das Stimmrecht kann in der Gemeinde Beringen durch die Abgabe der Stimmunterlagen mit dem Stimmrechtsausweis an der Urne oder durch briefliche Stimmabgabe unter Beilage des unterzeichneten Stimmrechtsausweises vorgenommen werden.
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und Gemeindeabstimmungen und Wahlen ist im Kanton Schaffhausen bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht versäumt und den Stimmrechtsausweis nicht bis spätestens 3 Tage nach der Abstimmung retourniert hat, hat sechs Franken zu bezahlen.
Die Abstimmungszeiten und die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, welche beachtet werden müssen um sicherzustellen, dass Ihre Stimmabgabe gültig ist, können Sie dem Stimmrechtsausweis entnehmen. Zudem steht Ihnen auch die Gemeinderatskanzlei (Tel. 052 687 24 19) gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.