Gemeinderat Gemeinderat
Der Gemeinderat (die Regierung der Gemeinde) besteht aus fünf Mitgliedern. Der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin sowie die weiteren Mitglieder des Gemeinderats sind auf die gleiche vierjährige Amtsdauer gewählt wie der Einwohnerrat. Es gilt das Majorzsystem: Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer das absolute Mehr der Stimmen erhält. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet nach dem relativen Mehr statt, wenn nicht alle Sitze vergeben werden konnten. Scheidet ein Mitglied des Gemeinderats oder der Gemeindepräsident bzw. die Gemeindepräsidentin vorzeitig aus, muss eine Ersatzwahl an der Urne stattfinden.
Der Gemeinderat ist die oberste leitende und vollziehende Gemeindebehörde. Er ist zuständig für die Vorbereitung der Beschlüsse des Einwohnerrats und für deren Vollzug. Im Übrigen besorgt der Gemeinderat alle Geschäfte, die nicht einer anderen Gemeindebehörde vorbehalten sind. Er beschliesst als Kollegialbehörde. Jedes Gemeinderatsmitglied übernimmt einen bestimmten Geschäftskreis. Ein Geschäftskreis umfasst in der Regel einen Politikbereich; es kann aber auch eine andere Zuteilung beschlossen werden. Hinzu kommen Projektaufgaben und der Vorsitz in gemeinderätlichen Kommissionen.
Die Sitzungen des Gemeinderates finden in der Regel jeden zweiten Montag um 13:30 Uhr statt. Sie sind nicht öffentlich. Der Gemeindeschreiber ist Sekretär und nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Das Geschäftsreglement beschreibt die Aufgaben des Gemeinderats.