Sprungmenü:

Suche:
  • Abfallentsorgung

    Alle wichtigen Informationen (Sammeltage, Verkaufsstellen der Abfallmarken, Kosten etc.) finden Sie im Abfall-Merkblatt. Jeweils Ende Jahr wird dieses Merkblatt mit den Angaben für das Folgejahr in alle Haushaltungen verteilt. Mehr Informationen

  • Abmeldung

    Abmeldungen haben innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Beringen zu erfolgen. Mehr Informationen

  • Abstimmungen und Wahlen

    Das Stimmrecht kann in der Gemeinde Beringen durch die Abgabe der Stimmunterlagen mit dem Stimmrechtsausweis an der Urne oder durch briefliche Stimmabgabe unter Beilage des unterzeichneten Stimmrechtsausweises vorgenommen werden. Mehr Informationen

  • Alimentenhilfe

    Die Alimentenhilfe muss persönlich am Schalter der Sozialen Dienste beantragt werden. Bitte kontaktieren Sie uns während unseren Öffnungszeiten. Mehr Informationen

  • Amtliches Publikationsorgan

    Amtliches Pubilkationsorgan ist der Klettgauer Bote. Jeweils am letzten Donnerstag im Monat erscheint eine Grossauflage, welche in alle Haushalte verteilt wird. Darin finden Sie den Beringer Spiegel mit verschiedenen Informationen über die Gemeinde Beringen.

  • Anmeldung

    Die Anmeldung hat innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Beringen zu erfolgen. Mehr Informationen

  • Bankgarnituren

    Für die Vermietung der Bankgarnituren ist die Abteilung Hochbau zuständig. Mehr Informationen

  • Bauen

    Die Abteilung Hochbau ist die Anlaufstelle für sämtliche Anfragen und Gesuche im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Mehr Informationen

  • Beglaubigungen

    Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften und für die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Fotokopie mit dem entsprechenden Original. Mehr Informationen

  • Betreuung von Kindern in Tagesfamilien

    Tagesfamilien, welche tagsüber an mindestens 4 Halbtagen pro Woche eines oder mehrere Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt im eigenen Haushalt betreuen, müssen die Anzahl der Tageskinder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB melden.

    Maximal können 6 Kinder gleichzeitig, die eigenen Kinder unter 12 Jahren mit eingeschlossen, in einer Tagesfamilie betreut werden. Werden mehr als sechs Kinder tagsüber betreut, gilt die Tagesfamilie als Einrichtung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kita) und bedarf als solche einer Bewilligung der KESB.

    Tagespflege mit Übernachtung: Wer ein minderjähriges Tageskind mehr als 30 Nächte pro Jahr entgeltlich oder mehr als 90 Nächte pro Jahr unentgeltlich auch nachtsüber betreut, benötigt eine Pflegefamilienbewilligung der KESB.

    Weitere Auskünfte erteilt die Pflegekinderaufsicht der KESB, Tel. 052 632 55 84 oder kesb@sh.ch. Alle Richtlinien und Formulare sind auch elektronisch verfügbar bei der KESB Schaffhausen

  • Eheverträge

    Die Kanzlei der Erbschaftsbehörde ist zuständig für die Beurkundung, Erstellung und Aufbewahrung von Eheverträgen. Mehr Informatonen

  • Einbürgerungen

    Für Personen, welche sich gerne in der Schweiz bzw. in Beringen einbürgern lassen möchten gibt es je nach Ausgangslage unterschiedliche Einbürgerungsverfahren. Mehr Informationen

  • eUmzug

    Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden.
    eUmzug

  • Fahrbewilligung
  • Festbänke

    Für die Vermietung der Festbänke ist die Abteilung Hochbau zuständig. Mehr Informationen

  • Firmeneinträge auf der Website erfassen/verwalten

    Firmen mit Sitz in Beringen haben die Möglichkeit, sich auf der Website der Gemeinde Beringen einzutragen. Im Merkblatt finden Sie alle notwendigen Informationen. Merkblatt Firmeneinträge verwalten

  • Fussballplatz

    Für das Gesuch zur Benützung der Anlagen Grafenstein ist die Abteilung Hochbau zuständig. Mehr Informationen

  • Gelegenheitswirtschaftspatent

    Die Einwohnerkontrolle ist Anlaufstelle für Vereine und andere Organisationen betreffend Gelegenheitswirtschaftspatent. Mehr Informationen

  • Hunde müssen auch einmal

    In Beringen sind an den verschiedensten Standorten über das ganze Gemeindegebiet verteilt robidog® aufgestellt. Alle Standorte sind im Ortsplan markiert. Deshalb ist das Einsammeln des Hundekots für den Hundebesitzer eine Selbstverständlichkeit. Ortsplan

  • Hundekontrolle

    Hundehalter müssen ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden und jährlich eine Hundesteuer entrichten. Mehr Informationen

  • Identitätskarte

    Identitätskarten können am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Mehr Informationen

  • Jugendförderung

    Die Gemeinde Beringen unterstützt auf dem Gebiet der Jugendarbeit tätige Vereine durch Gewährung finanzieller Beiträge. 

    Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit (Rechtsbuch 417.200)
    Gesuch um Förderung der Jugendarbeit

  • Jugendschutz
  • Littering

    In Beringen müssen Sie leere Verpackungen etc. nicht am Strassenrand liegen lassen. Im ganzen Dorf verteilt finden Sie Abfallbehälter, in welche Sie die Abfälle entsorgen können. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen für weitere Standorte für Abfallbehälter entgegen.

  • Nächtliches Parkieren auf öffentlichem Grund

    Das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Grund der Gemeinde Beringen ist gebührenpflichtig.

    Wer ist gebührenpflichtig?

    Fahrzeugbesitzer, die ihr Fahrzeug über Nacht auf öffentlichem Grund abstellen. Die Gebühr wird halbjährlich in Rechnung gestellt.

    Was haben Sie zu tun?

    Melden Sie sich bei der Abteilung Finanzen und teilen Sie die folgenden Daten mit:

    • Kontrollschild sowie Marke und Modell des Fahrzeugs
    • Adresse des Halters (Person, die im Fahrzeugausweis eingetragen ist)
    • Adresse an wen die Rechnung zu stellen ist (falls abweichend von Halter)
    • ab wann das Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkiert wird

    Melden Sie sich bei der Zentralverwaltung, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichem Grund abstellen.

    Reglement nächtliches Parkieren auf öffentlichem Grund

  • Notfalltreffpunkte

    Ereignisse, die den Alltag unserer Gesellschaft auf den Kopf stellen, sind auch bei uns möglich - auch wenn wir uns hier sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Der Notfalltreffpunkt ist Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall. Alle relevanten Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt: Merkblatt Notfalltreffpunkte

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    • Notfalltreffpunkt - Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall (www.notfalltreffpunkt.ch)
    • Im Ernstfall ist es besonders wichtig, die betroffene Bevölkerung schnell und möglichst direkt zu erreichen. Auf Alertswiss fliessen die relevanten Informationen bei Ereignissen in der Schweiz zusammen: eine Informationsdrehscheibe, die Leben schützen und retten kann. Mit der nationalen Alarm-App Alertswiss erhalten Sie Alarme, Warnungen und Informationen für unterschiedliche Gefahren direkt auf Ihr Smartphone. Parallel zu den Meldungen in der App werden die Ereignisinformationen auch auf der Alertswiss-Website publiziert (alert.swiss.ch).

  • Notvorrat

    Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter werden täglich über ein gut funktionierendes Verteilersystem transportiert. Fällt dieses Transportsystem aufgrund blockierter Strassen oder aus anderen Gründen aus, können kleinere Ortschaften innert kurzer Zeit von der Lebensmittelversorgung abgeschnitten werden. Man geht heute davon aus, dass ein Versorgungsunterbruch zwar nicht Monate, aber doch mehrere Tage andauern könnte. Deshalb empfiehlt die wirtschaftliche Landesversorgung, einen Vorrat für rund eine Woche zu halten.

    Alle relevanten Informationen finden Sie unter www.bwl.admin.ch

  • Öffentlicher Grund

    Die Abteilung Tiefbau ist die Anlaufstelle für Anfragen und Gesuche im Zusammenhang mit dem öffentlichen Grund. Mehr Informationen

  • Rechtsbuch der Gemeinde Beringen

    Das Rechtsbuch der Gemeinde Beringen finden Sie unter Beringen Online - Rechtsbuch.

  • Sozialhilfe

    Die Sozialhilfe muss persönlich am Schalter der Sozialen Dienste beantragt werden. Bitte kontaktieren Sie uns während unseren Öffnungszeiten. Mehr Informationen

  • Steuererklärung

    Die Steuerverwaltung ist Ihr erster Ansprechpartner in Fragen rund um die Steuern von natürlichen Personen. Mehr Informationen

  • Testamente / Erbveträge

    Die Kanzlei der Erbschaftsbehörde ist zuständig für die Beurkundung, Erstellung und Aufbewahrung von Erb- und Erbverzichtsverträgen sowie von öffentlichen letztwilligen Verfügungen (Testamente). Mehr Informationen

  • Todesfall

    Bei einem Todesfall in der Gemeinde Beringen ist die Gemeindekanzlei (Tel. 052 687 24 19) für die Angehörigen die Ansprechpartnerin um den Todesfall auf der Gemeinde zu melden. Mehr Informationen

  • Umzug

    Ein Umzug ist innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle Beringen zu melden. Mehr Informationen

  • Veranstaltungen im Veranstaltungskalender eintragen

    Firmen, Vereine und andere Organisationen mit Sitz in Beringen haben die Möglichkeit Veranstaltungen im Veranstaltungskalender auf der Website zu hinterlegen. Es können nur Veranstaltungen publiziert werden, welche in Beringen stattfinden und öffentlich sind. Merkblatt Veranstaltungen melden

  • Vereinseinträge auf der Website erfassen und verwalten

    Vereine mit Sitz in Beringen haben die Möglichkeit, sich auf der Website der Gemeinde Beringen einzutragen. Im Merkblatt finden Sie alle notwendigen Informationen. Merkblatt Vereinseinträge verwalten

  • Verlängerung der Polizeistunde

    Die Einwohnerkontrolle ist Anlaufstelle für Vereine und andere Organisationen betreffend Verlängerungen der Polizeistunde. Mehr Informationen

  • Vermietung Zimmerberg Mehrzweckanlagen

    Für die Vermietung der Räume der Mehrweckanlage Zimmerberg ist die Abteilung Hochbau zuständig. Mehr Informationen

  • Wald

    Willkommen im Wald! Hier finden Sie Informationen zum respektvollen Umgang mit dem Wald.
    Informationen zum Wald-Knigge
    Wald-Knigge
    Asthaufen im Wald
    Gartenabfälle schaden der Waldgesundheit
    Waldschätze

  • Wasserversorgung

    Die Abteilung Tiefbau ist die Anlaufstelle für Fragen zur Wasserversorgung. Mehr Informationen

  • Wochenaufenthalt

    Wer sich begründet vorübergehend an einem anderen Ort als seinem melderechtlichen Wohnsitz aufhält, hat das Recht, sich an diesem Ort als Aufenthalter anzumelden. Mehr Informationen

  • Zivilschutzanlage

    Für die Benützung der Zivilschutzanlage ist die Abteilung Hochbau zuständig. Mehr Informationen