Gemeindekanzlei Beglaubigungen
Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften und für die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Fotokopie mit dem entsprechenden Original.
Beglaubigungen von Unterschriften
Bei der Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt die Gemeinderatskanzlei die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument. Für eine solche Beglaubigung muss der bzw. die Unterzeichnende persönlich mit dem zu beglaubigenden Dokument auf der Gemeinderatskanzlei erscheinen. Er oder sie hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte) auszuweisen und seine bzw. ihre Unterschrift vor dem Urkundsbeamten der Gemeinderatskanzlei zu leisten.
CHF 20.-- pro Unterschriftsbeglaubigung
Beglaubigungen von kopien
Bei der Beglaubigung einer Kopie bestätigt die Gemeinde, dass eine Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Das Originaldokument muss zwingend der Gemeindekanzlei vorgelegt werden.
Kopien eines kopierten Dokuments können nicht beglaubigt werden.
CHF 10.-- pro beglaubigte Kopie