Gemeindekanzlei Einbürgerung
Für Personen, welche sich gerne in der Schweiz bzw. in Beringen einbürgern lassen möchten gibt es je nach Ausgangslage unterschiedliche Einbürgerungsverfahren.
Ordentliche Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung für ausländische Gesuchstellende welche mindestens 10 Jahre in der Schweiz wohnhaft sind und die Voraussetzungen erfüllen. Für detaillierte Angaben beachten Sie bitte das entsprechende Merkblatt.
Formulare:
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Einbürgerung Lebenslauf
Erleichterte Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung für Gesuchstellende, die seit drei Jahren in ungetrennter ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin leben und seit fünf Jahren in der Schweiz wohnhaft sind. Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Website des Staatssekretariats für Migration SEM.
Einbürgerung von Schweizern und Schweizerinnen
Für Schweizerinnen und Schweizer, welche das Bürgerrecht der Gemeinde Beringen erlangen möchten, ist ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden. Die Gesuchstellenden müssen mindestens 2 Jahre in Beringen wohnhaft sein.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei (Tel. 052 687 24 18) zur Verfügung.