Einwohnerkontrolle Drittmeldepflicht
Personen, die Wohn- oder Geschäftsräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind drittmeldepflichtig.
Sie melden der Einwohnerkontrolle zu- oder wegziehende Mieterinnen und Mieter mit Ein- und Auszugsanzeige oder online.
Weitere Informationen finden Sie hier.